Prof. Dr. med. Rainer Staudenmaier
Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Plastische Operationen - Allergologie
Dr. med. Susanne Staudenmaier
Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Früherkennungsuntersuchung, um Hörstörungen bei Babys bereits in den ersten Lebenstagen festzustellen. Die Kosten tragen seit 2009 die gesetzlichen Krankenkassen. Hörstörungen sind bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar; sie führen erst später zu einer gestörten sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung. Ohne Neugeborenen-Hörscreening werden Hörstörungen häufig erst im zweiten oder dritten Lebensjahr erkannt – dann ist es aber meist schon zu spät für eine normale Sprachentwicklung.
Wenn Ihr Baby im Krankenhaus zur Welt kommt, wird das Hörscreening meist vor der Entlassung durchgeführt. Haben Sie Ihr Baby im Geburtshaus oder zu Hause geboren, ist unsere Praxis eine fachkundige Anlaufstelle für Sie. Wir wenden für das Neugeborenen-Hörscreening zwei Verfahren an: die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) und die Hirnstammaudiometrie (ABR). Beide Tests sind völlig schmerzfrei und können durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft.
Das Ergebnis ist auffällig – was nun?
Bei einem unauffälligen Ergebnis des Screenings können wir eine Hörstörung weitgehend ausschließen. Wenn der Befund auffällig ist, bedeutet das noch nicht, dass Ihr Kind schlecht hört: Nur ungefähr eines von bis zu 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung. Wichtig ist aber, dass wir das Ergebnis mit genaueren diagnostischen Untersuchungen kontrollieren. Als Spezialisten für kindliche Hörstörungen können wir Ihr Baby mit speziellen Hörtests und noch genaueren Messungen untersuchen, um eine Hörstörung komplett auszuschließen. Alle Untersuchungen sind gesundheitlich unbedenklich.